Nachhaltigkeitsbericht mit Transparenz statt Greenwashing

Was macht einen Nachhaltigkeitsbericht glaubwürdig? Und wann vermittelt ein Bericht eher Unsicherheit statt Transparenz? Auf folgende Punkte müssen Sie achten.
Arbeiten Sie mit einem etablierten Standard
Orientieren Sie sich bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts an einem anerkannten Standard zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Der Aufwand für eine 1:1-Umsetzung ist Ihnen (noch) zu gross? Dann berichten Sie zunächst zumindest «in Anlehnung» an die Standards. Beliebt, verbreitet und praxiserprobt sind die Standards der GRI (Global Reporting Initiative) und die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Mit solchen Standards erleichtern Sie Ihren Leserinnen und Lesern den Vergleich zwischen Unternehmen, und sie stärken damit auch Ihre Glaubwürdigkeit.
Berichten Sie umfassend
Wenn Sie einem anerkannten Standard folgen, decken Sie damit alle wesentlichen ESG-Themen (Environment, Social, Government) ab: vom Wasserverbrauch über das Abfallmanagement und die Biodiversität bis hin zur Klimastrategie. Informationen zu Treibhausgasemissionen sind ein absolutes Muss. Selbstverständlich gehören auch Themen wie Korruption, Geldwäsche und die Einhaltung der Menschenrechte in den Bericht. Jeder dieser Aspekte sollte Ziele und möglichst quantifizierbare Indikatoren enthalten, mit denen ein Fortschritt gemessen werden kann.
Setzen Sie sich (Klima-)Ziele
Formulieren Sie für Ihr Unternehmen ambitionierte und messbare Ziele in den wesentlichen Nachhaltigkeitsbereichen. Berichten Sie regelmässig über Fortschritte und Rückschläge.
Arbeiten Sie mit quantifizierbaren Informationen
Liefern Sie zuverlässige Informationen: Starten Sie mit der systematischen Erhebung von Daten. In den wesentlichen Themen sollten Sie mit quantitativen Indikatoren arbeiten.
Lassen Sie den Bericht prüfen
Als börsenkotiertes Unternehmen lassen Sie neben Ihrem Finanz- auch Ihren Nachhaltigkeitsbericht von einer unabhängigen externen Revisionsstelle auditieren.
Lassen Sie den Bericht verbindlich verabschieden
Als börsenkotiertes Unternehmen lassen Sie Ihren Bericht verbindlich (und nicht konsultativ) an der Generalversammlung von Ihren Aktionärinnen und Aktionären verabschieden.
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