Aktuell
Abkürzungen bis zum Umfallen: ESG, CSRD und Co. im Überblick

ESG: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung)
Die ESG-Kriterien sollen Nachhaltigkeit messbar machen. Als Dreiergespann tauchen die Begriffe seit Anfang dieses Jahrhunderts auf. Inzwischen stehen sie für eine ganze Bewegung, die sich für mehr Nachhaltigkeit einsetzt. Unserer Erfahrung nach helfen diese Begriffsfelder, Nachhaltigkeitsaspekte zu ordnen. Gleichzeitig lassen die Begriffe viel Interpretationsspielraum zu, und die ESG-Kriterien stehen immer wieder in Kritik. Wir sagen: Es kommt darauf an, was man daraus macht. Die ESG-Themen sind die Basis jeder Berichterstattung. Zu den Umweltfaktoren gehören beispielsweise der ökologische Fussabdruck und die Ressourcennutzung eines Unternehmens. Soziale Aspekte beinhalten unter anderem die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Chancengleichheit und Diversität. Die Governance-Faktoren konzentrieren sich auf die Unabhängigkeit der Unternehmensorgane, Transparenz in der Entscheidungsfindung und auf die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung.

CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive
Diese Richtlinie ersetzt die bisher im EU-Raum gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die CSRD geht in vielen Bereichen weiter als ihre Vorgängerin. Und sie sorgt in vielen Unternehmen für Kopfzerbrechen. Eine integrierte Berichterstattung nach CSRD erfordert viel Aufwand und eine frühzeitige Planung. Herausforderungen sind unter anderem die verlangte Ausführlichkeit der Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Publikation in maschinenlesbarer Form und die Einführung der Umwelttaxonomie.

ESRS: European Sustainability Reporting Standards
Gemeint sind die Standards, mit denen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umgesetzt werden soll. Oder salopp ausgedrückt: ohne ESRS keine CSRD. Die CSRD selbst legt nämlich nur den Rahmen und die groben Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Die konkrete Ausgestaltung der Berichtsinhalte erfolgt durch die ESRS. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es 12 Standards mit insgesamt 82 Angabepflichten (Disclosure Requirements oder kurz DR genannt).

GRI: Global Reporting Initiative
Hinter dem Namen steht eine internationale Organisation und ein international anerkanntes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wer nach GRI berichtet, erleichtert den Lesenden die Vergleichbarkeit der einzelnen Umweltleistungen. Ziel ist natürlich auch hier: Greenwashing soll schwieriger werden. Wer mit GRI arbeitet, beginnt systematisch Daten zu erheben. Unternehmen werden sich bewusst, wo sie bereits viel erreicht haben und wo es noch Luft nach oben gibt. Im Vergleich zu den ESRS sind die GRI sehr viel übersichtlicher und relativ einfach umsetzbar. Deshalb werden sie auch von börsenkotierten Schweizer Unternehmen rege eingesetzt.

NFRD: Non-Financial Reporting Directive
Mit dieser Richtlinie verpflichtete die EU Unternehmen erstmals umfassend zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Unterdessen ist die NFRD schon fast Geschichte. An ihre Stelle ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) getreten. Diese umfasst weitaus strengere Pflichten als die NFRD und stellt erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

EFRAG: European Financial Reporting Advisory Group
Die EFRAG ist ein Gremium, dessen Mitglieder die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickeln. Alle ausgearbeiteten Standards müssen von der EU-Kommission verabschiedet werden.

XBRL: eXtensible Business Reporting Language
Der Begriff XBRL steht für einen Standard zur standardisierten, elektronischen Form der Unternehmensberichterstattung – eine Form, die auch von Maschinen lesbar ist. Die maschinelle Lesbarkeit soll es ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen untereinander zu vergleichen.
Aktuelles
Was uns gerade durch den Kopf geht.
Wir diskutieren fast so gerne wie wir schreiben. Erfahren Sie, worüber wir nachdenken. Und worüber wir uns freuen.

07. November 2024
Wie entwickelt man eine Stakeholder-Analyse?
Die Stakeholder-Analyse ist fester Bestandteil jeder integrierten Berichterstattung und so vielseitig wir die berichtenden Unternehmen selbst. Die Anforderung an die Standardisierung steigen jedoch mit der neuen Corporate Social Reporting Directive (CSRD).

02. August 2024
Nachhaltigkeitsbericht mit Transparenz statt Greenwashing
Was macht einen Nachhaltigkeitsbericht glaubwürdig? Und wann vermittelt ein Bericht eher Unsicherheit statt Transparenz? Auf folgende Punkte müssen Sie achten.

15. Juli 2024
Nichtfinanzielle Berichterstattung: Einführung der CSRD
Von der Kür zur Pflicht: In den vergangenen Jahren hat sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen stark entwickelt. Und die Veränderungen halten an: Die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive in der EU betrifft auch zahlreiche Schweizer Unternehmen.