Vertrauen statt Täuschen

Green­washing sicher vermeiden

Wer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit kommuniziert, bewegt sich auf einem schmalen Grat. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung glaubwürdiger Aussagen ohne Greenwashing.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz der Greenwashing-Zusatz zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen müssen ihre Klimaaussagen demnach objektiv und prüfbar machen. Und es gibt weitere Vorgaben:

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Der Zusatz zu Umweltaussagen ist gesetzlich verbindlich. Seit 2025 mit Zusatz zu irreführenden Klimaaussagen. Er schützt Konsumentinnen und Konsumenten.

Schweizerische Lauterkeitskommission zu Umweltthemen

Die Orientierung an den Leitlinien ist freiwillig. Sie unterstützt Unternehmen in der Kommunikation und bei Werbung mit Umwelt- oder Klimabezug.

Green Claims Initiative

Umstrittene Vorgabe der Europäischen Kommission. Noch nicht in Kraft. Es wären empfindliche Strafen vorgesehen.

Das gilt:

Nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Aussagen zur Klimabelastung:

Objektiv sind: Aussagen dürfen nicht übertrieben oder erfunden sein.

Überprüfbar sind: Behauptungen müssen mit Daten, Zertifikaten oder anderen Belegen nachgewiesen werden können.

Informationen sollen klar, verständlich und nachvollziehbar dargestellt werden, sodass Kundinnen oder Partner die Aussagen richtig einschätzen können.

Mit ihrer Richtlinie zu Green Marketing unterstützt die Lauterkeitskommission Schweizer Unternehmen mit konkreten Beispielen

Problematische Formulierungen:

  • Vage Begriffe ohne Belege wie «umweltfreundlich», «grün» oder «nachhaltig» 
  • Superlative wie «100 % ökologisch» oder «die nachhaltigste Lösung»
  • Vergleiche ohne Basis wie «besser als andere Produkte» 
  • Allgemeine Aussagen ohne Nachweis – wie «gut für die Umwelt» oder «klimaneutral» 

 

Problematische Symbole und Bilder:

  • Naturaufnahmen ohne Bezug zum Unternehmen – wie Bäume, Blätter oder Wasser
  • Grüne Logos oder Icons, die Nachhaltigkeit suggerieren, ohne dass dies belegt ist
  • Selbst erfundene Siegel oder Labels ohne externen Standard

Aussagen, die mit Daten belegt werden müssen:

Umweltspezifische Aussagen

«umweltfreundlich», «klimaneutral», «ressourcenschonend»

Ethische Aussagen

«fair produziert», «sozial verantwortlich», «gerecht»

Allgemeine Behauptungen

«nachhaltig», «ökologisch», «verantwortungsvoll»

Greenwashing_Nachhaltigkeitskommunikation

Greenwashing vermeiden – Workshops für Ihr Team

In unseren Workshop machen wir Ihr Team fit für eine Nachhaltigkeitskommunikation ohne Greenwashing. Dabei geben wir individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Ihr Team geht gestärkt aus dem Workshop, bereit für eine glaubwürdige, wirkungsvolle Kommunikation.

Webinar zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts für KMU

16. Dezember 2025

Webinar: keine Angst vor Ihrem ersten Nachhaltigkeitsreport

Wie KMU ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht schreiben und ihn gewinnbringend nutzen. Ohne Vorwissen. Ohne perfekte Daten. Und ohne grosses Budget. 30 Minuten kostenloses Kompakt-Webinar. Direkt aus der Praxis.

Ein Jahr Nachhaltigkeitskommunikation

10. Dezember 2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025: unser Rück- und Ausblick

Auch in diesem Jahr haben wir zahlreiche Kundinnen und Kunden bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt. Hier kommen unsere Key Takeaways 2025.

Ob Unternehmen in der Schweiz bald auch Finanzberichte taggen müssen, ist offen.

28. November 2025

XBRL im ESG-Reporting

Was genau bedeutet die Abkürzung XBRL? Und welche Rolle spielt das sogenannte XBRL-Tagging bei der Realisation von Nachhaltigkeitsberichten? Die Fakten im Überblick.